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Die Polytechnische Schule hat gemäß § 28 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, auf das weitere Leben und insbesondere auf das Berufsleben vorzubereiten. Die Schüler/innen sind im Anschluss an die 8. Schulstufe je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in Lehre und Berufsschule bestmöglich zu qualifizieren sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen zu befähigen.

Der Lehrplan der PTS wird neben der Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS, Lehrplan der PTS) in der Broschüre "Lehrplan der Polytechnischen Schule. Kommentierte Fassung" als Download zur Verfügung gestellt.